Musikschülerförderung der Gemeinde Höchst
Die Gemeinde Höchst bietet ab sofort für alle MusikschülerInnen, die auch Mitglied in unserem Verein sind, eine attraktive Förderung. Dabei werden 1/3 des Schulgeldes von der Gemeinde Höchst übernommen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Die Förderung bekommen alle ab dem zweiten Musikschuljahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der/die MusikschülerIn Vereinsmitglied bei der Bürgermusik Höchst ist. (Mini-, Jungmusig oder Bürgermusik)
- MusikschülerIn der Musikschule Lustenau
- Wohnhaft in Höchst
- Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist ein ausgezeichneter Probenbesuch (max. fünf Fehlproben/Schuljahr)
Die Musikschülerförderung wird von der Gemeinde Höchst am Ende des Schuljahres unter Vorlage der Bestätigung der Musikschule sowie einer Probenbestätigung des Vereins rückerstattet.